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Rechnung Kleinunternehmer 2026: 7 Pflichtangaben [+ Vorlage]

Welche Pflichtangaben auf eine Kleinunternehmer-Rechnung? Der korrekte §19-Hinweis, Muster-Formulierungen und häufige Fehler vermeiden.

Eine Rechnung ist nicht einfach nur ein Dokument mit einem Betrag. Das deutsche Steuerrecht stellt klare Anforderungen an den Inhalt einer Rechnung — und als Kleinunternehmer musst du zusätzliche Besonderheiten beachten. In diesem Artikel erfährst du, welche Pflichtangaben auf jede Rechnung gehören und was speziell für §19-Unternehmer gilt.

Die gesetzlichen Pflichtangaben nach §14 UStG

Das Umsatzsteuergesetz definiert in §14 genau, welche Angaben eine Rechnung enthalten muss. Diese Pflichtangaben gelten für alle Unternehmer — auch für Kleinunternehmer nach §19 UStG:

1. Vollständiger Name und Anschrift

2. Steuernummer oder USt-IdNr.

3. Rechnungsdatum

4. Fortlaufende Rechnungsnummer

5. Leistungsbeschreibung

6. Leistungsdatum oder -zeitraum

7. Entgelt (Nettobetrag)

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Die Besonderheit für Kleinunternehmer: Der §19-Hinweis

Als Kleinunternehmer nach §19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus. Aber Achtung: Du musst auf der Rechnung erklären, warum keine Steuer ausgewiesen wird. Das Gesetz verlangt einen entsprechenden Hinweis.

Der Pflichthinweis

Formulierungen, die das Finanzamt akzeptiert:

Was passiert ohne den Hinweis?

Fehlt der §19-Hinweis, ist die Rechnung nicht automatisch ungültig. Aber:

Also: Immer den Hinweis draufschreiben. KleinBooks fügt ihn automatisch ein.

Kleinbetragsrechnungen: Vereinfachte Regeln bis 250 Euro

Für Rechnungen bis 250 Euro brutto (früher 150 Euro) gelten vereinfachte Anforderungen nach §33 UStDV:

Diese Angaben reichen bei Kleinbetragsrechnungen:

Diese Angaben können entfallen:

Empfehlung: Auch bei Kleinbetragsrechnungen alle Angaben machen. Das ist professioneller und du musst nicht zwischen "kleiner" und "großer" Rechnung unterscheiden.

Häufige Fehler auf Kleinunternehmer-Rechnungen

1. Umsatzsteuer ausweisen

Der schlimmste Fehler: Als Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen. Wer USt ausweist, schuldet sie auch dem Finanzamt — auch wenn man eigentlich Kleinunternehmer ist (§14c UStG).

2. §19-Hinweis vergessen

Siehe oben — der Hinweis ist Pflicht und schützt dich vor Missverständnissen.

3. Lücken in der Rechnungsnummer

Rechnungsnummern müssen fortlaufend sein. Lücken (z.B. RE-001, RE-003 — wo ist RE-002?) führen zu Nachfragen bei der Betriebsprüfung.

4. Leistungsdatum fehlt

Oft vergessen, aber Pflicht: Wann wurde die Leistung erbracht? "Rechnungsdatum = Leistungsdatum" ist eine akzeptierte Kurzform.

5. Ungenaue Leistungsbeschreibung

"Dienstleistung" oder "Beratung" reicht nicht. Das Finanzamt will wissen, was genau geleistet wurde.

Diese Fehler passieren dir nicht
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Aufbewahrungspflichten für Rechnungen

Erstellte Rechnungen (Ausgangsrechnungen) und erhaltene Rechnungen (Eingangsrechnungen) musst du 10 Jahre aufbewahren. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres:

Die Aufbewahrung kann digital erfolgen — aber GoBD-konform. Das Original-Format muss erhalten bleiben: Eine PDF-Rechnung per E-Mail darf nicht nur ausgedruckt archiviert werden.

Rechnungen stornieren und korrigieren

Fehler passieren. Aber wie korrigiert man eine Rechnung richtig?

Rechnung noch nicht bezahlt

Rechnung bereits bezahlt

Wichtig: Niemals eine Rechnung einfach "überschreiben" oder löschen. Das verstößt gegen die GoBD und kann bei der Betriebsprüfung teuer werden.

Professionelle Rechnungen mit KleinBooks

KleinBooks erstellt Rechnungen, die alle Pflichtangaben automatisch enthalten:

Fazit: Rechnungen richtig stellen

Die Pflichtangaben auf Rechnungen sind kein Hexenwerk. Als Kleinunternehmer musst du die gleichen Grundangaben machen wie jeder andere Unternehmer — plus den §19-Hinweis. Mit der richtigen Software passieren keine Fehler.

KleinBooks nimmt dir die Arbeit ab: Alle Pflichtangaben werden automatisch eingefügt, Rechnungsnummern lückenlos vergeben, und der §19-Hinweis ist immer dabei. Dazu ZUGFeRD E-Rechnungen für die kommende E-Rechnungspflicht.

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