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Kleinunternehmerregelung 2026: Neue Grenzen 25.000€ & 100.000€

Die neuen Kleinunternehmer-Grenzen seit 2025: 25.000€ Vorjahr, 100.000€ laufendes Jahr. Was du über Pflichten und den §19-Hinweis wissen musst.

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG ist einer der häufigsten Einstiegswege in die Selbstständigkeit. Keine Umsatzsteuer ausweisen, keine Vorsteuer abziehen, weniger Bürokratie. Aber was genau bedeutet §19? Welche Grenzen gelten? Und was passiert, wenn du sie überschreitest? Dieser Guide erklärt alles, was du wissen musst.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) befreit dich von der Umsatzsteuerpflicht. Das bedeutet:

Die Regelung ist freiwillig. Du kannst auch als Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung optieren — bist dann aber 5 Jahre daran gebunden.

Die Umsatzgrenzen: Wann bin ich Kleinunternehmer?

Um die Kleinunternehmerregelung zu nutzen, darfst du bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Seit 2025 gelten neue, höhere Grenzen:

Die aktuellen Grenzen (ab 2025)

Die alten Grenzen (bis 2024)

Wichtig: Es zählt der Gesamtumsatz, nicht der Gewinn. Auch Umsätze aus verschiedenen Tätigkeiten werden zusammengerechnet.

Neue Grenzen im Blick behalten
§19-Tracker testen

Was zählt zum Umsatz?

Für die Kleinunternehmergrenze relevant sind:

Zählt dazu:

Zählt NICHT dazu:

Gründungsjahr: Hochrechnung auf 12 Monate

Im Gründungsjahr wird dein Umsatz auf 12 Monate hochgerechnet. Das kann dich schneller über die Grenze bringen als gedacht:

Beispiel:

Diese Hochrechnung gilt nur im Gründungsjahr. Ab dem zweiten Jahr zählt der tatsächliche Jahresumsatz.

Was passiert bei Überschreitung der Grenze?

Überschreitest du die 25.000-Euro-Grenze im Vorjahr, wirst du ab dem Folgejahr regelbesteuert:

Überschreitung im laufenden Jahr

Was ändert sich bei Regelbesteuerung?

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

Weniger Bürokratie

Preisvorteil bei Privatkunden

Liquiditätsvorteil

Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Kein Vorsteuerabzug

Professioneller Eindruck

Grenzüberwachung nötig

Pflichten als Kleinunternehmer

Auch mit §19 UStG hast du Pflichten:

Einkommensteuererklärung

Rechnungspflichten

Aufbewahrung

Gewerbeanmeldung (falls Gewerbe)

Pflichten erfüllen, ohne daran zu denken
Kostenlos testen

Option zur Regelbesteuerung: Wann lohnt es sich?

Du kannst freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Das lohnt sich, wenn:

Hohe Investitionen anstehen

Hauptsächlich B2B-Kunden

Schnelles Wachstum erwartet

Achtung: Die Option bindet dich 5 Jahre. Danach kannst du zurück zur Kleinunternehmerregelung (wenn die Grenzen eingehalten werden).

§19-Grenze im Blick behalten

Das Wichtigste als Kleinunternehmer: Wissen, wo du stehst. Nichts ist ärgerlicher als eine unerwartete Grenzüberschreitung.

Was du tracken solltest:

Typische Situationen:

§19 Tracker mit KleinBooks

KleinBooks hat einen integrierten §19-Grenzwert-Tracker:

So wirst du nie von einer Grenzüberschreitung überrascht.

Fazit: §19 UStG verstehen und nutzen

Die Kleinunternehmerregelung ist ein guter Einstieg in die Selbstständigkeit — weniger Bürokratie, einfachere Rechnungen, keine USt-Voranmeldungen. Die wichtigsten Punkte:

Mit KleinBooks behältst du deine Grenze im Blick, erstellst konforme Rechnungen mit automatischem §19-Hinweis und lieferst deinem Steuerberater einen sauberen DATEV-Export. Alles für Kleinunternehmer, einmalig €59.

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