Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist das Herzstück der Steuererklärung für Kleinunternehmer. Anders als bei der doppelten Buchführung ist die EÜR bewusst einfach gehalten — aber trotzdem gibt es wichtige Regeln. In diesem Guide erfährst du alles, was du als Kleinunternehmer über die EÜR wissen musst.
Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
Die EÜR ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende. Das Prinzip ist simpel:
Gewinn = Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben
Das klingt trivial, aber der Teufel steckt im Detail: Was zählt als Betriebseinnahme? Was als Betriebsausgabe? Und wann wird gebucht?
Wer darf die EÜR nutzen?
Nicht jeder kann die EÜR wählen. Du darfst die EÜR verwenden, wenn:
- Freiberufler: Alle freien Berufe (§18 EStG) — Ärzte, Anwälte, Designer, Programmierer, Berater
- Kleingewerbetreibende: Mit Umsatz unter 800.000€ und Gewinn unter 80.000€ pro Jahr
- Land- und Forstwirte: Unter bestimmten Grenzen
Als Kleinunternehmer nach §19 UStG liegst du mit deinem Umsatz (max. 25.000€ Vorjahr / 100.000€ laufendes Jahr) weit unter diesen Grenzen — du darfst also definitiv die EÜR nutzen.
EÜR vs. Bilanzierung: Der Unterschied
| Kriterium | EÜR | Bilanzierung |
|---|---|---|
| Komplexität | Einfach (Einnahmen − Ausgaben) | Komplex (doppelte Buchführung) |
| Zeitpunkt der Erfassung | Zufluss-/Abflussprinzip | Periodenabgrenzung |
| Forderungen/Verbindlichkeiten | Werden nicht erfasst | Müssen erfasst werden |
| Typische Nutzer | Freiberufler, Kleinunternehmer | GmbHs, größere Unternehmen |
Das Zufluss-/Abflussprinzip verstehen
Der wichtigste Unterschied zur Bilanzierung: Bei der EÜR gilt das Zufluss-/Abflussprinzip (§11 EStG). Das bedeutet:
- Einnahmen: Zählen in dem Jahr, in dem das Geld auf deinem Konto eingeht
- Ausgaben: Zählen in dem Jahr, in dem du bezahlst
Beispiel
Du stellst im Dezember 2025 eine Rechnung über 1.000€. Der Kunde zahlt erst im Januar 2026.
- Bei der EÜR: Die 1.000€ sind Einnahmen in 2026 (Jahr des Zahlungseingangs)
- Bei der Bilanzierung: Die 1.000€ wären Einnahmen in 2025 (Jahr der Leistung)
Das Zufluss-/Abflussprinzip bietet Gestaltungsspielraum: Du kannst durch gezieltes Timing von Rechnungen und Zahlungen deinen Gewinn zwischen Jahren verteilen.
Was zählt als Betriebseinnahme?
Betriebseinnahmen sind alle Geldzuflüsse, die durch deine selbstständige Tätigkeit verursacht werden:
- Umsatzerlöse: Zahlungen für deine Produkte oder Dienstleistungen
- Honorare: Vergütungen für freiberufliche Tätigkeiten
- Provisionen: Affiliate-Einnahmen, Vermittlungsgebühren
- Sachentnahmen: Private Nutzung von Betriebsvermögen (z.B. Laptop)
- Zuschüsse: Öffentliche Fördermittel, Corona-Hilfen
- Verkauf von Anlagevermögen: Alte Geräte, Fahrzeuge
Achtung: Als Kleinunternehmer musst du keine Umsatzsteuer ausweisen — aber deine Einnahmen sind trotzdem Betriebseinnahmen!
Was zählt als Betriebsausgabe?
Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch dein Unternehmen veranlasst sind (§4 Abs. 4 EStG):
Voll abzugsfähige Ausgaben
- Wareneinkauf: Material, Rohstoffe, Handelswaren
- Bürokosten: Miete, Strom, Internet für Geschäftsräume
- Software & Tools: Adobe, Microsoft 365, Buchhaltungssoftware
- Telefon & Internet: Geschäftlicher Anteil
- Versicherungen: Berufshaftpflicht, Betriebsunterbrechung
- Steuerberater: Betriebliche Beratungskosten
- Fortbildung: Kurse, Fachbücher, Konferenzen
- Werbung: Anzeigen, Website, Visitenkarten
- Porto & Versand: Briefmarken, Paketgebühren
Begrenzt abzugsfähige Ausgaben
- Bewirtung: Nur 70% abzugsfähig (Beleg mit Geschäftsanlass!)
- Geschenke: Max. 50€ pro Person und Jahr
- Arbeitszimmer: Strenge Voraussetzungen (separater Raum, Mittelpunkt der Tätigkeit)
- Firmenwagen: Nur geschäftlicher Anteil oder 1%-Regelung
Nicht abzugsfähige Ausgaben
- Private Lebenshaltungskosten
- Bußgelder und Strafen
- Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag
- Spenden (werden separat erfasst)
Abschreibungen in der EÜR
Kaufst du Anlagevermögen (Computer, Kamera, Möbel), kannst du den Kaufpreis nicht sofort komplett absetzen. Stattdessen wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben:
- GWG bis 800€ netto: Sofort komplett absetzbar (mehr zu GWG)
- Sammelposten 250-1.000€: Über 5 Jahre abschreiben (optional)
- Über 800€: Nach AfA-Tabelle abschreiben (z.B. Laptop: 3 Jahre)
- 1-Jahres-AfA für Digitalgüter: Computer, Software, Kameras sofort abschreibbar
Die AfA (Absetzung für Abnutzung) mindert deinen Gewinn und damit deine Steuerlast. Mehr Details findest du in unserem AfA-Guide für Kleinunternehmer.
Die Anlage EÜR: Das offizielle Formular
Seit 2017 muss die EÜR elektronisch über ELSTER eingereicht werden. Die Anlage EÜR hat mehrere Abschnitte:
- Zeilen 1-10: Allgemeine Angaben (Name, Steuernummer, Tätigkeit)
- Zeilen 11-22: Betriebseinnahmen (nach Arten gegliedert)
- Zeilen 23-65: Betriebsausgaben (Wareneinkauf, Personal, Raumkosten...)
- Zeilen 66-86: Ermittlung des Gewinns
- Zeilen 87-96: Entnahmen und Einlagen
Für die meisten Kleinunternehmer sind nur wenige Zeilen relevant — der Rest bleibt leer.
- Einnahmen und Ausgaben werden automatisch den richtigen EÜR-Positionen zugeordnet
- Abschreibungen? KleinBooks erkennt AfA-pflichtige Ausgaben und berechnet die Beträge
- Zufluss-/Abflussprinzip: Buchungen werden korrekt dem Zahlungsjahr zugeordnet
10 häufige EÜR-Fehler vermeiden
1. Private und geschäftliche Ausgaben vermischen
Nutze ein separates Geschäftskonto. Das Finanzamt liebt klare Trennung.
2. Belege nicht aufbewahren
Ohne Beleg keine Betriebsausgabe! Scanne Papierbelege zeitnah — Thermobelege verblassen.
3. Abschreibungen vergessen
Auch wenn du den Laptop bar bezahlt hast: Er wird über Jahre abgeschrieben, nicht sofort.
4. Zufluss-/Abflussprinzip missachten
Die Rechnung zählt nicht — der Zahlungszeitpunkt ist entscheidend.
5. Eigenverbrauch nicht erfassen
Nutzt du den Firmenlaptop auch privat? Das ist eine Entnahme und muss versteuert werden.
6. Bewirtungsbelege ohne Angaben
Name der Gäste, Anlass, deine Unterschrift — sonst keine Anerkennung.
7. Pauschalen übersehen
Homeoffice-Pauschale, Verpflegungsmehraufwand, Kilometerpauschale — nutze sie!
8. Kein Anlageverzeichnis führen
Jedes abschreibungspflichtige Wirtschaftsgut muss dokumentiert werden.
9. Umsatzsteuer als Einnahme buchen
Als Kleinunternehmer nicht relevant — aber bei Wechsel zur Regelbesteuerung wichtig.
10. Frist verpassen
Die EÜR wird mit der Steuererklärung eingereicht. Frist: 31. Juli (ohne Steuerberater).
Wichtige Pauschalen für die EÜR
| Pauschale | Betrag 2025/2026 | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Homeoffice-Pauschale | 6€/Tag, max. 1.260€/Jahr | Überwiegend zu Hause gearbeitet |
| Kilometerpauschale | 0,30€/km (ab 21. km: 0,38€) | Geschäftliche Fahrten |
| Verpflegungsmehraufwand | 14€ (8-24h) / 28€ (24h+) | Geschäftsreisen |
| Telefon-Pauschale | 20% der Rechnung, max. 20€/Monat | Ohne Einzelnachweis |
- Private und geschäftliche Buchungen klar getrennt — keine Vermischung
- Beleganhänge direkt bei der Buchung speichern — nie wieder fehlende Belege
- Anlagenverzeichnis wird automatisch geführt — keine vergessenen Abschreibungen
EÜR-Workflow: So gehst du vor
Ein sauberer EÜR-Prozess sieht so aus:
- Laufend: Alle Einnahmen und Ausgaben zeitnah erfassen
- Laufend: Belege sammeln und ablegen (digital oder Papier)
- Monatlich: Kontoauszüge mit Buchungen abgleichen
- Quartalsweise: Zwischenstand prüfen, Steuervorauszahlungen planen
- Jährlich: Abschreibungen berechnen, EÜR erstellen
- Bis 31. Juli: Steuererklärung mit Anlage EÜR einreichen
EÜR mit KleinBooks erstellen
KleinBooks macht die EÜR zum Kinderspiel:
- Automatische Kategorisierung: Einnahmen und Ausgaben werden EÜR-konform zugeordnet
- Beleganhänge: Scans und PDFs direkt bei der Buchung speichern
- AfA-Verwaltung: Anlageverzeichnis mit automatischer Abschreibungsberechnung
- Übersichtliches Dashboard: Gewinn/Verlust auf einen Blick
- DATEV-Export: Für den Steuerberater, der die EÜR dann einreicht
- §19-Tracking: Umsatzgrenzen immer im Blick (mehr dazu)
Das Beste: KleinBooks läuft direkt in deinem WordPress. Keine externe Software, keine monatlichen Kosten, volle Kontrolle über deine Daten.
Fazit: Die EÜR ist einfacher als du denkst
Als Kleinunternehmer hast du es gut: Die EÜR ist deutlich simpler als die Bilanzierung. Die wichtigsten Punkte:
- Zufluss-/Abflussprinzip: Zählt, wann Geld fließt, nicht wann die Rechnung gestellt wird
- Sauber trennen: Geschäftlich vs. privat, mit Belegen nachweisen
- Abschreibungen nutzen: GWG, 1-Jahres-AfA für Digitalgüter
- Pauschalen nicht vergessen: Homeoffice, Kilometer, Verpflegung
- Fristen einhalten: 31. Juli für die Steuererklärung
Mit einer guten Buchhaltungssoftware wie KleinBooks erledigst du deine EÜR nebenbei — und hast jederzeit den Überblick über deinen Gewinn. Kombiniert mit dem DATEV-Export macht auch dein Steuerberater Freudensprünge.