Die E-Rechnung kommt — und sie betrifft auch dich als Kleinunternehmer. Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für elektronische Rechnungen im B2B-Bereich. Was viele nicht wissen: Auch Kleinunternehmer nach §19 UStG sind betroffen. In diesem Artikel erfährst du alles über Fristen, Formate und was du konkret tun musst.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine PDF-Rechnung per E-Mail. Laut dem Wachstumschancengesetz, das im März 2024 verabschiedet wurde, muss eine E-Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Das bedeutet: maschinenlesbare Daten, die automatisch von Buchhaltungssoftware verarbeitet werden können.
Die zwei in Deutschland anerkannten Formate sind:
- ZUGFeRD 2.x (ab Profil EN 16931): Ein hybrides Format — die Rechnung ist gleichzeitig eine normale PDF-Datei und enthält eingebettete XML-Daten. Dein Kunde sieht eine ganz normale Rechnung, aber seine Software kann die Daten automatisch einlesen.
- XRechnung: Ein reines XML-Format ohne PDF-Komponente. Wird vor allem im öffentlichen Sektor und bei Behörden eingesetzt.
Beide Formate basieren auf der europäischen Norm EN 16931 und sind gleichwertig anerkannt.
Der Zeitplan: Wann wird die E-Rechnung Pflicht?
Die Einführung erfolgt stufenweise. Die wichtigsten Daten:
Ab 1. Januar 2025
- Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
- Das gilt auch für Kleinunternehmer — du brauchst mindestens ein E-Mail-Postfach, in dem du E-Rechnungen annehmen kannst
- Für das Ausstellen von E-Rechnungen gelten Übergangsfristen
Übergangsfrist bis 31. Dezember 2026
- Papierrechnungen und „normale" PDF-Rechnungen dürfen weiterhin versendet werden
- Der Empfänger muss dem nicht extra zustimmen
- EDI-Verfahren bleiben ebenfalls zulässig (mit Zustimmung des Empfängers)
Übergangsfrist bis 31. Dezember 2027
- Verlängerte Frist für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro
- Diese Unternehmen dürfen weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen versenden
- Als Kleinunternehmer unter €25.000 Jahresumsatz fällst du in diese Kategorie
Ab 1. Januar 2028
- Alle B2B-Rechnungen müssen als E-Rechnung im strukturierten Format ausgestellt werden
- Keine Ausnahmen mehr — auch nicht für Kleinunternehmer
- ZUGFeRD 2.2 E-Rechnungen werden automatisch erstellt — kein extra Format-Wissen nötig
- Jede Rechnung ist ab Tag 1 E-Rechnungs-konform, nicht erst ab 2028
- Kein separates E-Rechnungs-Tool — alles direkt in deinem WordPress
Sind Kleinunternehmer wirklich betroffen?
Ja. Das Wachstumschancengesetz unterscheidet nicht zwischen regelbesteuerten Unternehmen und Kleinunternehmen nach §19 UStG. Die E-Rechnungspflicht gilt für alle inländischen B2B-Umsätze — unabhängig von der Unternehmensgröße oder dem Umsatzsteuerstatus.
Allerdings gibt es zwei wichtige Einschränkungen:
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen
- B2C-Rechnungen (Rechnungen an Privatpersonen) sind nicht betroffen
Wenn du als Freelancer oder Kleinunternehmer also Rechnungen an andere Unternehmen stellst, die über 250 Euro liegen, musst du ab spätestens 2028 E-Rechnungen ausstellen.
ZUGFeRD vs. XRechnung: Welches Format ist das richtige?
Für die meisten Kleinunternehmer und Freelancer ist ZUGFeRD 2.2 die bessere Wahl. Der Grund: ZUGFeRD kombiniert eine normale, lesbare PDF-Rechnung mit den maschinenlesbaren XML-Daten. Dein Kunde kann die Rechnung wie gewohnt öffnen und lesen — und seine Buchhaltungssoftware kann die Daten gleichzeitig automatisch verarbeiten.
XRechnung ist ein reines Datenformat ohne visuelle Komponente. Es wird vor allem bei öffentlichen Auftraggebern (Behörden, Kommunen, Bundeseinrichtungen) verlangt. Wenn du nicht an den öffentlichen Sektor lieferst, brauchst du XRechnung in der Regel nicht.
- ZUGFeRD 2.2 (Factur-X) — dein Kunde sieht eine normale PDF, die Software liest die XML-Daten
- Alle Pflichtangaben nach §14 UStG + §19-Hinweis automatisch enthalten
- DATEV-kompatibler Export für deinen Steuerberater inklusive
Was musst du jetzt konkret tun?
Sofort (seit Januar 2025)
- E-Rechnungen empfangen können: Stelle sicher, dass du ein E-Mail-Postfach hast, an das Lieferanten E-Rechnungen senden können. Du brauchst keine spezielle Software zum Empfang — ein normales E-Mail-Postfach reicht.
- E-Rechnungen aufbewahren: Speichere empfangene E-Rechnungen im Originalformat (nicht nur als Ausdruck). Die Aufbewahrungspflicht beträgt 10 Jahre gemäß §14b UStG.
Bis spätestens Ende 2027
- Rechnungssoftware vorbereiten: Wähle eine Software, die E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format erstellen kann. Wichtig: Nicht jede Buchhaltungssoftware unterstützt ZUGFeRD.
- Kunden informieren: Kläre mit deinen Geschäftskunden, welches Format sie bevorzugen (ZUGFeRD oder XRechnung).
- Prozesse anpassen: Integriere die E-Rechnung in deinen normalen Rechnungsworkflow.
Was passiert, wenn ich die Fristen nicht einhalte?
Ab dem 1. Januar 2028 sind nicht-konforme Rechnungen formal keine ordnungsgemäßen Rechnungen mehr. Für deine Geschäftskunden bedeutet das: Sie können den Vorsteuerabzug nicht geltend machen, wenn sie keine korrekte E-Rechnung erhalten. Das wird dazu führen, dass Kunden aktiv E-Rechnungen von dir einfordern werden.
Direkte Bußgelder für die Nichtausstellung von E-Rechnungen sind aktuell nicht vorgesehen. Allerdings können sich steuerrechtliche Konsequenzen bei einer Betriebsprüfung ergeben, wenn Rechnungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Wie KleinBooks dir bei der E-Rechnung hilft
KleinBooks erstellt ZUGFeRD 2.2 konforme E-Rechnungen direkt aus deinem WordPress heraus. Jede Rechnung, die du in KleinBooks erstellst, ist automatisch eine gültige E-Rechnung im Factur-X-Format — mit eingebetteten, maschinenlesbaren XML-Daten.
Das bedeutet für dich:
- Keine extra Software: Du erstellst deine Rechnungen wie gewohnt in KleinBooks — das ZUGFeRD-Format wird automatisch generiert.
- Rechtskonforme Rechnungen: Alle Pflichtangaben nach §14 UStG, korrekte §19-Hinweise und fortlaufende Rechnungsnummern sind automatisch enthalten.
- DATEV-kompatibler Export: Zusätzlich zur E-Rechnung erstellt KleinBooks DATEV Buchungsstapel, die dein Steuerberater direkt importieren kann.
- Zukunftssicher: Du erfüllst heute schon die Anforderungen, die ab 2028 für alle Pflicht werden.
Fazit: Jetzt handeln, nicht warten
Die E-Rechnungspflicht kommt — die Frage ist nicht ob, sondern nur wann du umsteigst. Die Übergangsfristen geben dir als Kleinunternehmer noch Zeit bis Ende 2027. Aber: Je früher du dich vorbereitest, desto reibungsloser wird die Umstellung. Und: Du signalisierst deinen Geschäftskunden damit Professionalität und Zukunftsfähigkeit.
Unser Tipp: Nutze die verbleibende Zeit, um eine Rechnungssoftware zu testen, die E-Rechnungen nativ unterstützt. Mit KleinBooks bist du auf der sicheren Seite — inklusive ZUGFeRD 2.2, DATEV Export und §19 Grenzwert-Tracker. Alles in einem WordPress Plugin, einmalig €59.
Die E-Rechnung ist nur ein Baustein deiner Buchhaltung als Kleinunternehmer. In unserem kompletten Buchhaltungsguide findest du alle weiteren Themen — von der EÜR über GoBD bis zum DATEV-Export.