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E-Rechnung Pflicht 2026: Fristen & Formate [ZUGFeRD + XRechnung]

Ab 2025 wird die E-Rechnung in Deutschland schrittweise Pflicht — auch für Kleinunternehmer. Was du über ZUGFeRD, XRechnung und die Übergangsfristen wissen musst.

Die E-Rechnung kommt — und sie betrifft auch dich als Kleinunternehmer. Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für elektronische Rechnungen im B2B-Bereich. Was viele nicht wissen: Auch Kleinunternehmer nach §19 UStG sind betroffen. In diesem Artikel erfährst du alles über Fristen, Formate und was du konkret tun musst.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine PDF-Rechnung per E-Mail. Laut dem Wachstumschancengesetz, das im März 2024 verabschiedet wurde, muss eine E-Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Das bedeutet: maschinenlesbare Daten, die automatisch von Buchhaltungssoftware verarbeitet werden können.

Die zwei in Deutschland anerkannten Formate sind:

Beide Formate basieren auf der europäischen Norm EN 16931 und sind gleichwertig anerkannt.

Der Zeitplan: Wann wird die E-Rechnung Pflicht?

Die Einführung erfolgt stufenweise. Die wichtigsten Daten:

Ab 1. Januar 2025

Übergangsfrist bis 31. Dezember 2026

Übergangsfrist bis 31. Dezember 2027

Ab 1. Januar 2028

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Sind Kleinunternehmer wirklich betroffen?

Ja. Das Wachstumschancengesetz unterscheidet nicht zwischen regelbesteuerten Unternehmen und Kleinunternehmen nach §19 UStG. Die E-Rechnungspflicht gilt für alle inländischen B2B-Umsätze — unabhängig von der Unternehmensgröße oder dem Umsatzsteuerstatus.

Allerdings gibt es zwei wichtige Einschränkungen:

Wenn du als Freelancer oder Kleinunternehmer also Rechnungen an andere Unternehmen stellst, die über 250 Euro liegen, musst du ab spätestens 2028 E-Rechnungen ausstellen.

ZUGFeRD vs. XRechnung: Welches Format ist das richtige?

Für die meisten Kleinunternehmer und Freelancer ist ZUGFeRD 2.2 die bessere Wahl. Der Grund: ZUGFeRD kombiniert eine normale, lesbare PDF-Rechnung mit den maschinenlesbaren XML-Daten. Dein Kunde kann die Rechnung wie gewohnt öffnen und lesen — und seine Buchhaltungssoftware kann die Daten gleichzeitig automatisch verarbeiten.

XRechnung ist ein reines Datenformat ohne visuelle Komponente. Es wird vor allem bei öffentlichen Auftraggebern (Behörden, Kommunen, Bundeseinrichtungen) verlangt. Wenn du nicht an den öffentlichen Sektor lieferst, brauchst du XRechnung in der Regel nicht.

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Was musst du jetzt konkret tun?

Sofort (seit Januar 2025)

  1. E-Rechnungen empfangen können: Stelle sicher, dass du ein E-Mail-Postfach hast, an das Lieferanten E-Rechnungen senden können. Du brauchst keine spezielle Software zum Empfang — ein normales E-Mail-Postfach reicht.
  2. E-Rechnungen aufbewahren: Speichere empfangene E-Rechnungen im Originalformat (nicht nur als Ausdruck). Die Aufbewahrungspflicht beträgt 10 Jahre gemäß §14b UStG.

Bis spätestens Ende 2027

  1. Rechnungssoftware vorbereiten: Wähle eine Software, die E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format erstellen kann. Wichtig: Nicht jede Buchhaltungssoftware unterstützt ZUGFeRD.
  2. Kunden informieren: Kläre mit deinen Geschäftskunden, welches Format sie bevorzugen (ZUGFeRD oder XRechnung).
  3. Prozesse anpassen: Integriere die E-Rechnung in deinen normalen Rechnungsworkflow.

Was passiert, wenn ich die Fristen nicht einhalte?

Ab dem 1. Januar 2028 sind nicht-konforme Rechnungen formal keine ordnungsgemäßen Rechnungen mehr. Für deine Geschäftskunden bedeutet das: Sie können den Vorsteuerabzug nicht geltend machen, wenn sie keine korrekte E-Rechnung erhalten. Das wird dazu führen, dass Kunden aktiv E-Rechnungen von dir einfordern werden.

Direkte Bußgelder für die Nichtausstellung von E-Rechnungen sind aktuell nicht vorgesehen. Allerdings können sich steuerrechtliche Konsequenzen bei einer Betriebsprüfung ergeben, wenn Rechnungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Wie KleinBooks dir bei der E-Rechnung hilft

KleinBooks erstellt ZUGFeRD 2.2 konforme E-Rechnungen direkt aus deinem WordPress heraus. Jede Rechnung, die du in KleinBooks erstellst, ist automatisch eine gültige E-Rechnung im Factur-X-Format — mit eingebetteten, maschinenlesbaren XML-Daten.

Das bedeutet für dich:

Fazit: Jetzt handeln, nicht warten

Die E-Rechnungspflicht kommt — die Frage ist nicht ob, sondern nur wann du umsteigst. Die Übergangsfristen geben dir als Kleinunternehmer noch Zeit bis Ende 2027. Aber: Je früher du dich vorbereitest, desto reibungsloser wird die Umstellung. Und: Du signalisierst deinen Geschäftskunden damit Professionalität und Zukunftsfähigkeit.

Unser Tipp: Nutze die verbleibende Zeit, um eine Rechnungssoftware zu testen, die E-Rechnungen nativ unterstützt. Mit KleinBooks bist du auf der sicheren Seite — inklusive ZUGFeRD 2.2, DATEV Export und §19 Grenzwert-Tracker. Alles in einem WordPress Plugin, einmalig €59.

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