Laptop für 1.200 Euro, Kamera für 800 Euro, Bürostuhl für 450 Euro — als Selbstständiger investierst du in Arbeitsmittel. Aber nicht jede Ausgabe darfst du sofort komplett von der Steuer absetzen. In diesem Artikel erfährst du, wie Abschreibungen (AfA) funktionieren und was du als Kleinunternehmer beachten musst.
Was ist AfA?
AfA steht für "Absetzung für Abnutzung". Die Idee dahinter: Teure Wirtschaftsgüter nutzen sich über mehrere Jahre ab. Deshalb darfst du die Kosten nicht auf einmal, sondern über die Nutzungsdauer verteilt als Betriebsausgabe ansetzen.
Ein Beispiel:
- Du kaufst einen Laptop für 1.200 Euro netto
- Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle: 3 Jahre
- Jährliche Abschreibung: 400 Euro
- Diese 400 Euro mindern jedes Jahr deinen Gewinn
Wann muss ich abschreiben?
Die Grenze liegt bei 800 Euro netto (ohne Umsatzsteuer). Diese Grenze gilt für "Geringwertige Wirtschaftsgüter" (GWG):
Bis 800 Euro netto: Sofortabzug möglich
- Du kannst die Ausgabe sofort komplett als Betriebsausgabe ansetzen
- Keine Abschreibung über mehrere Jahre nötig
- Das Wirtschaftsgut muss selbstständig nutzbar sein
Über 800 Euro netto: Abschreibung Pflicht
- Die Ausgabe muss über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden
- Nutzungsdauer ergibt sich aus der amtlichen AfA-Tabelle
- Nur der jährliche AfA-Betrag mindert den Gewinn
Wichtig für Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer zahlst du beim Einkauf Umsatzsteuer, kannst sie aber nicht als Vorsteuer abziehen. Deshalb gilt für dich der Bruttobetrag als Anschaffungskosten. Die 800-Euro-Grenze bezieht sich trotzdem auf den Nettowert.
Beispiel: Ein Schreibtisch kostet 999 Euro brutto (839,50 Euro netto). Da der Nettobetrag über 800 Euro liegt, musst du abschreiben — auch wenn du als Kleinunternehmer den Bruttobetrag (999 Euro) ansetzt.
- Ausgaben über 800€ werden automatisch als Anlagevermögen erfasst
- GWG darunter? Sofortabzug — ohne dass du die Grenze selbst prüfen musst
- Brutto/Netto-Unterscheidung wird für Kleinunternehmer korrekt gehandhabt
Die amtliche AfA-Tabelle
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht AfA-Tabellen mit der "betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer" für verschiedene Wirtschaftsgüter. Hier die wichtigsten für Kleinunternehmer:
Büro und Einrichtung
- Büromöbel: 13 Jahre
- Büromaschinen: 8 Jahre
- Telefon/Fax: 8 Jahre
Computer und IT
- Computer, Laptops: 3 Jahre (oder 1 Jahr Digital-AfA)
- Drucker: 3 Jahre
- Software: 3 Jahre
- Smartphones, Tablets: 5 Jahre
Fahrzeuge
- PKW: 6 Jahre
- Fahrrad: 7 Jahre
- E-Bike: 7 Jahre
Sonstiges
- Kamera (Foto): 7 Jahre
- Werkzeug: 5-14 Jahre (je nach Art)
Digital-AfA: Computer sofort abschreiben
Seit 2021 gibt es eine Sonderregelung für IT-Equipment: Die Digital-AfA erlaubt eine Sofortabschreibung von Computern, Laptops und Software im Jahr der Anschaffung — unabhängig vom Kaufpreis.
Was fällt unter die Digital-AfA?
- Computer und Laptops
- Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, etc.)
- Software
- Nicht: Smartphones, Tablets
Wie funktioniert es?
- Nutzungsdauer wird auf 1 Jahr festgelegt
- Komplette Abschreibung im Jahr der Anschaffung
- Gilt auch für bereits vorhandene Geräte
Das bedeutet: Ein Laptop für 2.000 Euro kannst du komplett im Kaufjahr abschreiben — statt über 3 Jahre verteilt. Das senkt deinen Gewinn (und damit die Einkommensteuer) im aktuellen Jahr stärker.
- AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums ist integriert — Nutzungsdauer wird automatisch vorgeschlagen
- Digital-AfA für Laptops, Computer und Software: 1-Jahres-Sofortabschreibung mit einem Klick
- Anlagenverzeichnis wird automatisch geführt — GoBD-konform
Pro-rata-Abschreibung: Monatsgenau berechnen
Kaufst du ein Wirtschaftsgut nicht am 1. Januar, wird die AfA im ersten Jahr anteilig berechnet:
- Laptop für 1.200 Euro, Nutzungsdauer 3 Jahre → 400 Euro/Jahr
- Kauf im Juli: Nur 6 Monate im ersten Jahr → 200 Euro AfA
- Die restlichen 200 Euro kommen ins 4. Jahr
Die Formel: Jahres-AfA × (Restmonate / 12)
Sammelposten als Alternative (250-1.000 Euro)
Für Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 Euro netto gibt es eine Alternative zur Einzelabschreibung: den Sammelposten (Pool-Abschreibung).
So funktioniert der Sammelposten:
- Alle Anschaffungen eines Jahres (250-1.000€) werden zusammengefasst
- Der Gesamtbetrag wird über 5 Jahre abgeschrieben
- Jedes Jahr: 20% des Sammelpostens als AfA
- Keine Einzelaufstellung nötig
Wann lohnt sich der Sammelposten?
- Bei vielen kleineren Anschaffungen
- Wenn du den Verwaltungsaufwand reduzieren willst
- Achtung: Gilt dann für alle Anschaffungen in dieser Preisklasse
Für Kleinunternehmer meist nicht relevant: Bei wenigen Anschaffungen ist die Einzelabschreibung oder der GWG-Sofortabzug einfacher.
AfA in der EÜR: Wie buche ich das?
In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) wird die AfA als Betriebsausgabe erfasst:
Bei Kauf
- Das Wirtschaftsgut wird als Anlagevermögen erfasst
- Der Kaufpreis ist noch keine Betriebsausgabe
- Nur die jährliche AfA mindert den Gewinn
Jährlich
- Die AfA wird als Betriebsausgabe gebucht
- In der EÜR: "Absetzung für Abnutzung" (Zeile 28-31)
- Der Restbuchwert im Anlagevermögen sinkt
Im DATEV-Export
- AfA-Buchungen auf Konto 4830 (SKR03) bzw. 6220 (SKR04)
- Der Steuerberater sieht die Abschreibungen sofort
Häufige Fragen zur AfA
Muss ich ein Anlageverzeichnis führen?
Ja. Alle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens müssen in einem Verzeichnis erfasst werden mit: Bezeichnung, Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten, Nutzungsdauer, jährliche AfA, Restbuchwert.
Was passiert bei Verkauf oder Entsorgung?
Bei Verkauf: Der Erlös ist Betriebseinnahme, der Restbuchwert wird als Betriebsausgabe ausgebucht. Bei Entsorgung: Der Restbuchwert wird als außerplanmäßige Abschreibung komplett abgesetzt.
Kann ich die Nutzungsdauer selbst festlegen?
Grundsätzlich gilt die AfA-Tabelle. Bei kürzerer tatsächlicher Nutzung (z.B. schneller Verschleiß) kannst du das dokumentieren und eine kürzere Dauer ansetzen — aber das Finanzamt kann nachfragen.
Private Nutzung — was nun?
Bei gemischter Nutzung (privat und geschäftlich) darfst du nur den betrieblichen Anteil abschreiben. Beispiel: Laptop zu 70% beruflich → 70% der AfA als Betriebsausgabe.
AfA automatisch berechnen mit KleinBooks
KleinBooks übernimmt die komplette AfA-Berechnung für dich:
- Automatische Erkennung: Ausgaben über 800 Euro werden als Anlage erfasst
- AfA-Tabelle integriert: Nutzungsdauer wird vorgeschlagen
- Digital-AfA: IT-Equipment wird automatisch erkannt
- Pro-rata-Berechnung: Monatsgenau ab Kaufdatum
- Anlagenverzeichnis: Automatisch geführt
- DATEV-Export: AfA-Buchungen auf den richtigen Konten
Fazit: AfA verstehen und automatisieren
Abschreibungen klingen kompliziert, folgen aber klaren Regeln. Die wichtigsten Punkte:
- Bis 800 Euro netto: Sofortabzug möglich
- Über 800 Euro netto: Abschreibung über Nutzungsdauer
- Digital-AfA: Computer im Kaufjahr komplett abschreiben
- Pro-rata: Im Kaufjahr nur anteilige AfA
Mit KleinBooks musst du dich nicht um die Berechnung kümmern. Die Software erkennt automatisch, welche Ausgaben abgeschrieben werden müssen, schlägt die passende Nutzungsdauer vor und berechnet die jährliche AfA. Im DATEV-Export sind die Buchungen direkt enthalten.